Kantonalstich

Schiesszeiten

Der Kantonalstich kann vom 1. März bis 30. September an den freien Übungen im eigenen Stand geschossen werden.


Reglement Kantonalstich
Ausführungsbestimmungen Kantonalstich


Standstich

Waffen:
Kat. A: Freie Waffen, Standardgewehr
Kat. B: Sturmgewehr 57
Kat. D: Karabiner und Sturmgewehr 90
Trefferfeld:
Scheibe A10
Schusszahl:
10 Schuss, Einzelfeuer
Stellung:
Freie Waffen: kniend
Karabiner / Standardgewehr: liegend frei
Sturmgewehr 57: ab Zweibeinstütze
Sturmgewehr 90: ab Zweibeinstütze
Alle Veteranen (V und SV) dürfen mit dem Karabiner liegend aufgelegt,
SV mit freier Waffe liegend frei schiessen.


Feldstich

Waffen:
Kat. A: Freie Waffen, Standardgewehr
Kat. B: Sturmgewehr 57
Kat. D: Karabiner und Sturmgewehr 90
Trefferfeld:
Scheibe A10
Schusszahl:
8 Schuss
- 4 Einzelfeuer
- 4 Serie ohne Zeitbeschränkung, am Schluss gezeigt
Stellung:
Freie Waffen: kniend
Karabiner / Standardgewehr: liegend frei
Sturmgewehr 57: ab Zweibeinstütze
Sturmgewehr 90: ab Zweibeinstütze
Alle Veteranen (V und SV) dürfen mit dem Karabiner liegend aufgelegt,
SV mit freier Waffe liegend frei schiessen.



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