Mitglieder der FS Bottighofen

Werden Sie Mitglied bei der Feldschützengesellschaft Bottighofen


Mitgliederkategorien

Der Verein besteht aus:
Ehrenmitgliedern
Aktivmitgliedern
Juniorenmitgliedern
Passivmitgliedern
Gönnern

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Mitgliederbeiträge


Ehrenmitglieder
Beitragsfrei

Aktivmitglieder
Fr. 50.- / Jahr

Juniorenmitglieder
im Alter von 10-20 Jahren bezahlen keinen Mitgliederbeitrag, wenn sie an den Jugend bzw. Jungschützenkursen teilnehmen.
Für 10 - 17 jährige Kursteilnehmer ist die schriftliche Einwilligung der Eltern Bedingung für eine Kursteilnahme.

Passivmitglieder
mit Teilnahme an Schiessanlässen Fr. 50.- / Jahr
übrige Passivmitglieder Fr. 30.- Jahr

Gönner
Fr. 100.- / Jahr

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Auszug aus den Statuten


Ehrenmitglieder

Sind Mitglieder, welche sich um das Wohl der FSG Bottighofen oder um das Schiesswesen überhaupt besonders verdient gemacht haben. Die Wahl zum Ehrenmitglied kann nur an einer Generalversammlung auf Antrag des Vorstandes durch das absolute Mehr erfolgen. Die Ehrenmitglieder haben Antrags-, Stimm- und Wahlrecht und sind beitragsfrei.


Aktivmitglieder

Können alle Freunde des Schiessports ab dem 18. Altersjahr werden, sofern sie gewillt sind, sich in den Verein einzuordnen und aktiv mitzumachen, nachdem sie zuvor mindestens eine Schiessaison als Junioren- oder Passivmitglied oder in einem anderen anerkannten Schützenverein aktiv am Vereinsgeschehen teilgenommen haben. Die Aufnahme als Aktivmitglied erfolgt durch das absolute Mehr an der Jahresversammlung. Die Aktivmitglieder haben Antrags-, Stimm- und Wahlrecht und bezahlen einen Mitgliederbeitrag.


Juniorenmitglieder

Können jugendliche ab dem 10. bis zum 20. Altersjahr werden, sofern sie gewillt sind, sich in den Verein einzuordnen und mitzumachen und der gesetzliche Vertreter für 10 – 17 jährige dazu die Einwilligung gibt. Die Aufnahme erfolgt durch den Vorstand.

Die Juniorenmitglieder haben ab dem 17. Altersjahr Antrags-, Stimm- und Wahlrecht und bezahlen einen Mitgliederbeitrag.

Teilnehmer an Jungschützenkursen werden automatisch beitragsfreie Juniorenmitglieder.


Passivmitglieder

Sind Mitglieder, die gelegentlich an Schiess- und Vereins-anlässen teilnehmen. Sie nehmen an keiner Jahresmeisterschaft teil. Die Passivmitglieder haben kein Antrags-, Stimm- und Wahlrecht und bezahlen einen Mitgliederbeitrag.


Gönnermitglieder

Können Freunde und Gönner der FSG werden. Sie können an allen Schiess- und Vereinsanlässen teilnehmen, haben aber kein Anrecht auf Wanderpreise und dergleichen, und können an keiner Jahresmeisterschaft teilnehmen. Die Gönnermitglieder haben kein Antrags-, Stimm- und Wahlrecht und bezahlen einen Gönnerbeitrag.


Angehörige der Armee

und weitere Empfänger von Bundesleistungen, welche nur die Bundesübungen absolvieren, sind ohne persönliche Beitragsleistung zum Schiessen derselben zugelassen; sie gelten nicht als Vereinsmitglieder.

Von Schützen (Nichtmitgliedern), deren freiwillige Tätigkeit sich auf die Teilnahme an Vorübungen zu den Bundesübungen beschränkt, kann ein Unkostenbeitrag erhoben werden. Weitere Verpflichtungen dürfen ihnen nicht auferlegt werden.


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