Mitglieder der FS Bottighofen |
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Werden Sie Mitglied bei der Feldschützengesellschaft Bottighofen |
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Mitgliederkategorien
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Der Verein besteht aus: |
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Mitgliederbeiträge
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Auszug aus den Statuten
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Ehrenmitglieder
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Sind Mitglieder, welche sich um das Wohl der FSG Bottighofen oder um das Schiesswesen überhaupt besonders verdient gemacht haben. Die Wahl zum Ehrenmitglied kann nur an einer Generalversammlung auf Antrag des Vorstandes durch das absolute Mehr erfolgen. Die Ehrenmitglieder haben Antrags-, Stimm- und Wahlrecht und sind beitragsfrei. |
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Aktivmitglieder
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Können alle Freunde des Schiessports ab dem 18. Altersjahr werden, sofern sie gewillt sind, sich in den Verein einzuordnen und aktiv mitzumachen, nachdem sie zuvor mindestens eine Schiessaison als Junioren- oder Passivmitglied oder in einem anderen anerkannten Schützenverein aktiv am Vereinsgeschehen teilgenommen haben. Die Aufnahme als Aktivmitglied erfolgt durch das absolute Mehr an der Jahresversammlung. Die Aktivmitglieder haben Antrags-, Stimm- und Wahlrecht und bezahlen einen Mitgliederbeitrag. |
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Juniorenmitglieder
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Können jugendliche ab dem 10. bis zum 20. Altersjahr werden, sofern sie gewillt sind, sich in den Verein einzuordnen und mitzumachen und der gesetzliche Vertreter für 10 – 17 jährige dazu die Einwilligung gibt. Die Aufnahme erfolgt durch den Vorstand. |
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Passivmitglieder
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Sind Mitglieder, die gelegentlich an Schiess- und Vereins-anlässen teilnehmen. Sie nehmen an keiner Jahresmeisterschaft teil. Die Passivmitglieder haben kein Antrags-, Stimm- und Wahlrecht und bezahlen einen Mitgliederbeitrag. |
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Gönnermitglieder
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Können Freunde und Gönner der FSG werden. Sie können an allen Schiess- und Vereinsanlässen teilnehmen, haben aber kein Anrecht auf Wanderpreise und dergleichen, und können an keiner Jahresmeisterschaft teilnehmen. Die Gönnermitglieder haben kein Antrags-, Stimm- und Wahlrecht und bezahlen einen Gönnerbeitrag. |
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Angehörige der Armee
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und weitere Empfänger von Bundesleistungen, welche nur die Bundesübungen absolvieren, sind ohne persönliche Beitragsleistung zum Schiessen derselben zugelassen; sie gelten nicht als Vereinsmitglieder. |
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